Wichtige Informationen für unsere Elternabende!
Sehr geehrte Eltern,
nach § 3 der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung (Stand 13.08.21)
dürfen an Zusammenkünften in Schulgebäuden nur immunisierte oder
getestete Personen teilnehmen.
Für unsere Elternabende bedeutet das folgendes:
Alle Personen die an den Elternabenden teilnehmen, müssen nachweisen können, dass sie geimpft wurden oder nach einer Corona Erkrankung wieder genesen sind.
Anderenfalls müssen Sie für die Teilnahme an dem Elternabend ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Für die vorgeschriebene Nachverfolgbarkeit müssen wir Sie bitten ein entsprechendes Blatt auszufüllen.
Hier werden Sie gebeten persönliche Angaben zu machen und anzukreuzen, ob Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
A. Daubel-Wiele